Hochwertige Bürofläche in Top-Lage am Friesenplatz
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Preise & Kosten
Mietpreis pro m² | 20,- € |
Nebenkosten von | 4,20 € |
Mieter-Provision | Ja |
Provisionshinweis | provisionspflichtig, siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Größe & Zustand
Bürofläche | 722 m² |
teilbar ab | 308 m² |
Baujahr | 2008 |
Zustand des Objektes | Gepflegt |
Baujahr lt. Energieausweis | 2008 |
Gebäudeart | Gewerbeimmobilie |
Ausstattung
Heizungsart
Fernheizung
Aufzug
Personenaufzug
Räume veränderbar
Barrierefrei
Objektbeschreibung
In unmittelbarer Nähe des Friesenplatzes haben Sie aktuell die Möglichkeit diese vakante, hochwertige Bürofläche im Gebäude "Friesen16" anzumieten. Auf rund 116 m² bietet sich im 2. Obergeschoss eine moderne Ausstattung mit ansprechender Raumaufteilung. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist hervorragend. In der hauseigenen Parkhausanlage steht ihr Fahrzeug sicher und bequem.Die aufgeführten Bilder sind aus einer benachbarten Mieteinheit, zeigen aber die Ausstattungsqualität der vakanten Fläche und vermitteln einen ersten Eindruck.
Lage
- Stadtteil: Belgisches Viertel- Nahversorgung: Restaurants, Bistros,
Geschäfte des täglichen Bedarfs
- Fußweg öffentl. Verkehr: 1 min.
- Fahrzeit Autobahn: 6 min.
- Fahrzeit Hauptbahnhof: 5 min.
- Fahrzeit Flughafen: 25 min.
- Straßenbahn: Linie 12,15
Haltestelle Christophstraße/ Mediapark;
Linie 3, 4, 5, 12,15 Haltestelle Friesenplatz
- Autobahn: A57 Richtung Düsseldorf
Anbindung an A1 (Kreuz Köln Nord)
Sonstiges
Sie haben noch nicht das richtige gefunden? Sprechen Sie uns an und lassen Sie uns die Arbeit machen. Gemeinsam finden wir Ihre Wunschimmobilie und beraten Sie gerne bei Ihrer Anmietung.Der guten Ordnung halber, möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass im Falle eines Vertragsabschlusses, bei nicht als provisionsfrei gekennzeichneten Objekten eine Provision zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sie als Auftraggeber fällig wird. Die Höhe der Provision können Sie unter www.dgi-koeln.de einsehen.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass seit dem 01. Mai 2014 die zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung ihre Gültigkeit erlangt hat. Nach den Paragraphen 16 und 16a EnEV sind die Vermieter/Verkäufer bei der Vermarktung von Immobilien dazu verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie auszuhändigen und die energetischen Kennwerte mit in die Inserate aufzunehmen. Bei all unseren inserierten Immobilien haben wir die Vermieter/ Verkäufer nachweislich darauf aufmerksam gemacht und die erforderlichen Energieausweise angefordert.