Moderne Bürofläche in Braunsfeld
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Preise & Kosten
Mietpreis pro m² | 11,50 € |
Nebenkosten von | 3,50 € |
Mieter-Provision | Ja |
Provisionshinweis | provisionspflichtig, siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Größe & Zustand
Bürofläche | 1.325 m² |
teilbar ab | 307 m² |
Baujahr | 1999 |
Zustand des Objektes | Nach Vereinbarung |
Energieausweis | Bedarf |
Endenergiebedarf | 216.0 |
Primärenergieträger | Gas |
Baujahr lt. Energieausweis | 1999 |
Gebäudeart | Gewerbeimmobilie |
Energieausweis
0
>250
Endenergiebedarf
216.0 kWh/(a·m²)
216.0 kWh/(a·m²)
Gebäudeart
Gewerbeimmobilie
Energieausweis Art
Bedarf
Endenergiebedarf
216.0 kWh/m²a
Baujahr lt. Energieausweis
1999
Primärenergieträger
Gas
Ausstattung
Stellplatzart
Freiplatz
Heizungsart
Zentralheizung
Befeuerung
Gas
Klimatisiert
Aufzug
Personenaufzug
Räume veränderbar
DV-Verkabelung
Barrierefrei
Objektbeschreibung
Das anspruchsvolle und repräsentative Bürogebäude befindet sich auf der Stolberger Straße und verfügt über eine rötliche Klinkerfassade. Die vakanten Büroflächen verfügen über einen ansprechenden Grundrissplan, der je nach Nutzer individuell angepasst werden kann. Stellplätze können bei Bedarf mit angemietet werden.Lage
- Stadtteil: Braunsfeld- Nahversorgung: Imbiß, Bistros
- Fußweg öffentl. Verkehr: 10 min.
- Fahrzeit Autobahn: 5 min.
- Fahrzeit Hauptbahnhof: 15 min.
- Fahrzeit Flughafen: 30 min.
- Straßenbahn: Linie 13 Haltestelle Oskar-Jäger-Straße/ Gürtel
- Bus: 140 Haltestelle Stolberger Straße
- Autobahn: A1 Richtung Koblenz und Dortmund, A4 Richtung Aachen
Sonstiges
Sie haben noch nicht das richtige gefunden? Sprechen Sie uns an und lassen Sie uns die Arbeit machen. Gemeinsam finden wir Ihre Wunschimmobilie und beraten Sie gerne bei Ihrer Anmietung.Der guten Ordnung halber, möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass im Falle eines Vertragsabschlusses, bei nicht als provisionsfrei gekennzeichneten Objekten eine Provision zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sie als Auftraggeber fällig wird. Die Höhe der Provision können Sie unter www.dgi-koeln.de einsehen.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass seit dem 01. Mai 2014 die zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung ihre Gültigkeit erlangt hat. Nach den Paragraphen 16 und 16a EnEV sind die Vermieter/Verkäufer bei der Vermarktung von Immobilien dazu verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie auszuhändigen und die energetischen Kennwerte mit in die Inserate aufzunehmen. Bei all unseren inserierten Immobilien haben wir die Vermieter/ Verkäufer nachweislich darauf aufmerksam gemacht und die erforderlichen Energieausweise angefordert.