30.07.2019

Doppelte Provisionspflicht für den Mieter

Häufig begibt sich ein Kunde, der eine Immobilie anmieten möchte, mit mehr als einem Makler auf die Suche. Das ist sein gutes Recht, denn jeder darf sich seinen Dienstleister frei aussuchen.

In der Regel ist es so, dass insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen, die erste Kontaktaufnahme über eine der gängigen Internetplattformen für Immobilien erfolgt und dort die vermeintlich schönsten Objekte bei den unterschiedlichen Maklern angefragt werden.

Insbesondere im Büromarkt kommt es allerdings vor, dass ein und dasselbe Objekt von mehr als einem Makler angeboten wird. Hierbei kann es zu Doppelbesichtigungen und damit auch zu einer doppelten Provisionspflicht für den Mieter kommen, sollte er sich dann genau für dieses Büro zur Anmietung entscheiden.

Ein wichtiger Hinweis für Sie als Mieter ist es also, dass Sie niemals ein und dasselbe Büro mit zwei unterschiedlichen Immobilienmaklern besichtigen. Dabei geht es nicht um das versenden von Exposés und Angeboten, sondern um die tatsächliche Besichtigung der Fläche. Gerade in der heutigen Zeit, wo Büroraum ein knappes Gut ist und es schwieriger wird seine Wunschimmobilie zu finden, sollten Mieter diesen Fehler vermeiden.

Auch beim zukünftigen Vermieter, der meist aus mehreren Interessenten wählen kann, stößt dies auf Unverständnis und sorgt für Ärger bei allen Parteien.

Unsere Empfehlung für Sie: Suchen Sie das offene Wort. Sprechen Sie mit unterschiedlichen Spezialisten aus dem Gewerbebereich und suchen Sie sich einen Dienstleister, der Sie bei der Suche nach besten Wissen und Gewissen unterstützt und in Ihrem Sinne arbeitet.