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15.05.2023

Bürofläche pro Mitarbeiter: Regeln, Infos und mehr

Regeln, Richtlinien und Realität

Als Gewerbemakler wird uns eine Frage immer wieder gestellt: „Wie viele Quadratmeter Bürofläche pro Mitarbeiter müssen wir in etwa einplanen?“

Die einfache Antwort nach der Mindestgröße eines Büros liefern die Richtlinien der Arbeitsstättenverordnung. Hier lesen wir: Die Bürofläche pro Mitarbeiter beträgt mindestens 8 m² pro Person für einen Arbeitsplatz sowie mindestens 6 m² für jede weitere Person.

Doch es gibt noch mehr Faktoren, die Sie bei der Ermittlung der Bürofläche pro Mitarbeiter berücksichtigen sollten.

Bürofläche pro Mitarbeiter laut Arbeitsstättenrichtlinien

Die erforderliche Größe von Arbeitsräumen setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen. Neben der reinen Bürofläche pro Mitarbeiter benötigen Sie ebenfalls ausreichend Bewegungsfläche pro Arbeitsplatz von 1,5 m² pro Person. Diese Bewegungsfläche, zum Beispiel hinter dem Schreibtisch, muss mindestens 1 m tief und breit sein und die Bewegungsflächen verschiedener Mitarbeiter dürfen sich nicht überlappen.

Zusätzlich brauchen Sie ausreichend breite Verkehrswege. Diese müssen mindestens 60 cm breit sein und werden mit zunehmender Mitarbeiteranzahl breiter – bei bis zu 200 Personen sind es zum Beispiel 1,20 m.

Ein weiterer Faktor ist die lichte Höhe. Ein bis zu 50 m2 großes Büro benötigt eine lichte Höhe von 2,50 m, bei mehr als 100 m2 sind es mindestens 3 m.

Hätten Sie gedacht, dass es auch für die Größe des Luftraums Richtlinien gibt? So sind pro ständig beschäftigter Person 12 m3 Luftraum bei überwiegend sitzender Tätigkeit nötig – bei nichtsitzenden Tätigkeiten und schwerer körperlicher Arbeit entsprechend mehr.

Auch Stellflächen sollten Sie bei Ihrer Kalkulation der Bürofläche pro Mitarbeiter einplanen. Da die meisten Arbeitsplätze in Büros Bildschirmarbeitsplätze sind, sollten Sie als Richtwert mit 8–10 m2 Bürofläche pro Mitarbeiter rechnen – inklusive Möblierung und anteiliger Verkehrsfläche. Und apropos Möblierung: Die Schreibtische stehen für idealen Lichteinfall seitlich zum Fenster.

Neben der Bürofläche pro Mitarbeiter spielt auch die Anzahl der Fenster eine Rolle. Für Büros mit einer Grundfläche bis zu 600 m2 ist eine Fenstergesamtfläche von mindestens 10 % der Raumgrundfläche vorgegeben.

Übrigens: Für Großraumbüros liegt die Bürofläche pro Mitarbeiter aufgrund der intensiver genutzten Verkehrsflächen sowie der größeren akustischen und visuellen Störungen bei 12–15 m2 Bürofläche pro Mitarbeiter.

Was sagt die Arbeitsstättenverordnung über Küche und Toiletten?

Als Arbeitgebender müssen Sie neben der Bürofläche pro Mitarbeiter auch an Toiletten, Teeküche und Pausenräume denken. Hierbei sollten die Wege zu den Toiletten höchstens ein Geschoss entfernt und nicht länger als 100 m sein. Die benötigte Anzahl richtet sich nach der Größe Ihres Teams:

  • Bis 9 Personen = eine Unisex-Toilette ist ausreichend
  • Bis 10 Personen = mindestens je eine Toilette für Männer und Frauen plus ein Urinal für Männer
  • Bis 25 Personen = mindestens je zwei Toiletten
  • Bis 50 Personen = mindestens je drei Toiletten
  • Bis 75 Personen = mindestens je fünf Toiletten
  • Bis 100 Personen = mindestens je sechs Toiletten
  • Bis 130 Personen = mindestens je sieben Toiletten
  • Sowie je eine weitere Toilette für jeweils 30 weitere Personen

Ein Pausenraum ist ab einer Größe von 10 Mitarbeitenden empfohlen, aber nicht zwangsläufig notwendig – außer Ihre Büroräume werden regelmäßig von externen Personen frequentiert, eine große Lärmbelastung findet statt oder Ihre Angestellten hantieren mit Gefahrengut. Wenn Sie einen Pausenraum planen, rechnen Sie mit 1 m2 für alle Personen, die den Raum gleichzeitig nutzen.

Die Teeküche Ihres Büros platzieren Sie idealerweise so, dass die Wege zu allen Arbeitsplätzen möglichst kurz sind – das verhindert Kaffeeunfälle auf zu langen Wegen.

Bürofläche pro Mitarbeiter: Quick-Check

  • 8 m² Bürofläche pro Mitarbeiter für einen Arbeitsplatz sowie mindestens 6 m² für jede weitere Person
  • 1,5 m² Bewegungsfläche pro Person
  • 12 m3 Luftraum pro Person bei sitzender Tätigkeit
  • 8–10 m2 Bürofläche pro Mitarbeiter bei Bildschirmarbeitsplätzen – inklusive Möblierung und anteiliger Verkehrsfläche
  • 12–15 qm Bürofläche pro Mitarbeiter im Großraumbüro
  • 10 % Fensterfläche
  • Eine lichte Höhe von mindestens 2,50 m
  • Geschlechtergetrennte Toiletten ab neun Personen (Anzahl richtet sich nach Teamgröße)

Ist die Arbeitsstättenverordnung Pflicht?

Die Arbeitsstättenverordnung muss eingehalten werden – die Arbeitsstättenrichtlinien sind allerdings nur Richtlinien und nicht verpflichtend. Alles, was die Arbeitsstättenverordnung selbst zur Frage nach der Mindestgröße eines Büros vorgibt, ist: Die Abmessung der Räume richtet sich nach Art der Nutzung. Es gibt also keine bindende Vorgabe zur Bürofläche pro Mitarbeiter.

Während einige Behörden und Konzerne bei der Frage der Bürofläche pro Mitarbeiter auch heute noch genau auf die Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinien achten, gibt es einen großen Faktor, der diese Leitlinien in den letzten Jahren zunehmend aufgeweicht hat: die Corona-Pandemie und der Wandel von klassischen Büros hin zu New-Work-Modellen. Nach den ersten Jahren von Social Distancing und Homeoffice ist in den meisten Büros das Hybrid-Modell aus Homeoffice und Präsenz dauerhaft eingezogen. Somit haben viele Büros gar nicht mehr für jeden Mitarbeitenden einen eigenen Arbeitsplatz vorgesehen, brauchen somit auch gar keine feste Bürofläche pro Mitarbeiter mehr. Die Angestellten suchen sich an ihren Präsenztagen einfach einen freien Platz im Büro.

Social Space statt Arbeitsfläche

Vor der Corona-Pandemie wurde die Frage nach der Bürofläche pro Mitarbeiter meist als rein wirtschaftliche Betrachtung gestellt, heute wissen wir: Der Bürobetrieb funktioniert auch, wenn das ganze Team im Homeoffice ist. Warum suchen wir trotzdem immer noch Büroflächen für unsere Kundschaft? Weil das Büro eben doch mehr ist als eine Gleichung aus Regeln und Quadratmetern.

Das Büro ist ein Begegnungsort und das Zusammenkommen im Büro stärkt das Gemeinschafts- und Zugehörigkeitsgefühl. Unternehmen geben sich mit großen Sozialbereichen und modernen Raumlösungen verstärkt Mühe, die Mitarbeitenden wieder häufiger ins Büro zu bekommen. Insbesondere im Zuge des Fachkräftemangels versuchen viele, mit einem schicken Büro und neuen Konzepten Mehrwert für die Angestellten zu schaffen – nicht selten werden Barista- und Yogakurse oder Massagen in den Büroräumen angeboten. Dafür werden ganz neue Flächen benötigt, die nicht in der Arbeitsstättenverordnung zu finden sind oder nicht mit der alten Rechnung Bürofläche pro Mitarbeiter ermittelt werden können.

Während die Anordnung der Schreibtische oft noch gemäß der Arbeitsstättenrichtlinien seitlich zum Fenster erfolgt, weicht die Einrichtung moderner Büros von Rollcontainer und Co. ab. Bequeme Loungemöbel, offene Küchen und einzelne Raum-in-Raum-Konzepte sind en vogue und stehen als Designelement oft mitten im Raum.

So wollen die meisten Büronutzenden heute helle Flächen mit viel Glas und luftigen Decken. Immobilien mit kleinen Fenstern und engen Einzelbüros werden kaum noch nachgefragt. In der Realität liegen die Anforderungen von Unternehmen an ein Büro somit oft weit über den eigentlichen Richtlinien – nur die Bürofläche pro Mitarbeiter ist nicht mehr in Stein gemeißelt.

Gerne sind wir Ihnen bei der Suche nach einer passenden Immobilie behilflich. Und natürlich nehmen wir auch individuelle Suchaufträge entgegen.