Hallenflächen am Szenestandort "CARLSWERK"
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Preise & Kosten
Kaufpreis | Kaufpreis auf Anfrage |
Mieter-Provision | Ja |
Provisionshinweis | provisionspflichtig, siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Größe & Zustand
Lagerfläche | 2.700 m² |
Zustand des Objektes | Nach Vereinbarung |
Primärenergieträger | Gas |
Gebäudeart | Gewerbeimmobilie |
Ausstattung
Befeuerung
Gas
Objektbeschreibung
Das "Carlswerk", der größte innerstädtische Gewerbecampus, befindet sich auf dem ehemaligen Industriegelände von Felten & Guilleaume in der Schanzenstraße. Der Eigentümer nutzt den Charme der Backsteinfassade und behält diese bei den Sanierungsmaßnahmen bei. Durch die Mischung aus Bürolofts, Büroflächen und Hallen für Gewerbe, Dienstleistung und Produktion ist eine Vielzahl an verschiedenen Unternehmen auf dem Gelände. Stellplätze stehen in ausreichender Anzahl zur Anmietung zur Verfügung.Lage
- Stadtteil: Schanzenviertel- Nahversorgung: Restaurants, Imbiß, Geschäfte des täglichen Bedarfs
- Fußweg öffentl. Verkehr: 2 min.
- Fahrzeit Autobahn: 5 min.
- Fahrzeit Hauptbahnhof: 12 min.
- Fahrzeit Flughafen: 20 min.
- Straßenbahn: Linien 4, Haltestelle Keupstraße
- Bus: Linien 151, 152, 153, 190, 250, 260, 434 Haltestelle Keupstraße
- Autobahn: A3 Richtung Oberhausen und Frankfurt am Main, A4 Richtung Gummersbach, Olpe
Sonstiges
Sie haben noch nicht das richtige gefunden? Sprechen Sie uns an und lassen Sie uns die Arbeit machen. Gemeinsam finden wir Ihre Wunschimmobilie und beraten Sie gerne bei Ihrer Anmietung.Der guten Ordnung halber, möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass im Falle eines Vertragsabschlusses, bei nicht als provisionsfrei gekennzeichneten Objekten eine laufzeitabhängige Provision zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sie als Auftraggeber fällig wird. Die Höhe der Provision können Sie unter www.dgi-koeln.de einsehen.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass seit dem 01. Mai 2014 die zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung ihre Gültigkeit erlangt hat. Nach den Paragraphen 16 und 16a EnEV sind die Vermieter/Verkäufer bei der Vermarktung von Immobilien dazu verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie auszuhändigen und die energetischen Kennwerte mit in die Inserate aufzunehmen. Bei all unseren inserierten Immobilien haben wir nachweislich darauf aufmerksam gemacht. Sollten die erforderlichen Kennzahlen nicht angegeben sein, liegt uns noch kein Energieausweise vor.