"Kaiser-Büros" Der Name steht für Qualität
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Preise & Kosten
Mietpreis pro m² | 12,98 € |
Mieter-Provision | Ja |
Provisionshinweis | provisionspflichtig, siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Größe & Zustand
Verkaufsfläche | 1.217 m² |
teilbar ab | 375 m² |
Baujahr | 1959 |
Zustand des Objektes | Nach Vereinbarung |
Primärenergieträger | Fernwärme |
Baujahr lt. Energieausweis | 1959 |
Gebäudeart | Gewerbeimmobilie |
Ausstattung
Heizungsart
Zentralheizung
Befeuerung
Fernwärme
Aufzug
Personenaufzug
Räume veränderbar
Objektbeschreibung
Kaiserbüros III. Das Gebäude aus den 60er Jahren wurde in den letzten Jahren komplett revitalisiert und erscheint in neuem Glanz. Die aktuell vakante Ladenfläche verteilt sich über das Erdgeschoss, ein Splitlevel, sowie das Untergeschoss. Die Fläche wird in einen veredelten Rohbau versetzt. Sämtliche brandschutztechnische Arbeiten sind weitestgehend abgeschlossen. In der öffentlichen Tiefgarage in unmittelbarer Umgebung stehen Ihnen Parkplätze zur Anmietung zur Verfügung.Lage
- Stadtteil: Neustadt-Nord- Nahversorgung: Restaurants, Bistros, Geschäfte des täglichen Bedarfs
- Fußweg öffentl. Verkehr: 4 min.
- Fahrzeit Autobahn: 4 min.
- Fahrzeit Hauptbahnhof: 4 min.
- Fahrzeit Flughafen: 25 min.
- Straßenbahn: Linie 12,15 Haltestelle Christophstraße/ Mediapark;
Linie 3, 4, 5, 12,15 Haltestelle Friesenplatz
- Autobahn: A57 Richtung Düsseldorf mit Anbindung an A1 (Kreuz Köln Nord) Richtung Koblenz und Dortmund
Sonstiges
Sie haben noch nicht das richtige gefunden? Sprechen Sie uns an und lassen Sie uns die Arbeit machen. Gemeinsam finden wir Ihre Wunschimmobilie und beraten Sie gerne bei Ihrer Anmietung.Der guten Ordnung halber, möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass im Falle eines Vertragsabschlusses, bei nicht als provisionsfrei gekennzeichneten Objekten eine laufzeitabhängige Provision zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sie als Auftraggeber fällig wird. Die Höhe der Provision können Sie unter www.dgi-koeln.de einsehen.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass seit dem 01. Mai 2014 die zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung ihre Gültigkeit erlangt hat. Nach den Paragraphen 16 und 16a EnEV sind die Vermieter/Verkäufer bei der Vermarktung von Immobilien dazu verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie auszuhändigen und die energetischen Kennwerte mit in die Inserate aufzunehmen. Bei all unseren inserierten Immobilien haben wir nachweislich darauf aufmerksam gemacht. Sollten die erforderlichen Kennzahlen nicht angegeben sein, liegt uns noch kein Energieausweise vor.