Klein und fein am beliebten Friesenplatz
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Preise & Kosten
Mietpreis pro m² | 16,- € |
Nebenkosten von | 3,70 € |
Mieter-Provision | Ja |
Provisionshinweis | provisionspflichtig, siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Größe & Zustand
Bürofläche | 65 m² |
Zimmer | 2 |
Zustand des Objektes | Nach Vereinbarung |
Primärenergieträger | Fernwärme |
Gebäudeart | Gewerbeimmobilie |
Ausstattung
Heizungsart
Fussbodenheizung
Befeuerung
Fernwärme
Aufzug
Personenaufzug
Barrierefrei
Objektbeschreibung
Die zur Vermietung stehenden Büroflächen befinden sich zentral in einem Büro- und Geschäftshaus am beliebten Friesenplatz und sind über das Treppenhaus oder den Personenaufzug zu erreichen. Das vakante Büro im 2.OG besteht aus einem offenen Büro mit einem abgetrennten Einzelbüro mit kleinem Balkon zum Innenhof. Stellplätze können bei Bedarf in den benachbarten Parkhäusern angemietet werden.Lage
- Stadtteil: Belgisches Viertel- Nahversorgung: Restaurants, Bistros, Geschäfte des täglichen Bedarfs
- Fußweg öffentl. Verkehr: 1 min
- Fahrzeit Autobahn: 5 min
- Fahrzeit Hauptbahnhof: 5 min
- Fahrzeit Flughafen: 20 min
- Straßenbahn: Linie 3, 4, 5, 12, 15 Haltestelle Friesenplatz
- Regionalverkehr: RE 5, 12, 22 RB 24, 48 MRB 26 Haltestelle Hans-Böckler-Platz/ BHF West
- Autobahn: A57 Richtung Düsseldorf (Kreuz Köln-Nord), A1 Richtung Koblenz und Dortmund
Sonstiges
Sie haben noch nicht das richtige gefunden? Sprechen Sie uns an und lassen Sie uns die Arbeit machen. Gemeinsam finden wir Ihre Wunschimmobilie und beraten Sie gerne bei Ihrer Anmietung.Der guten Ordnung halber, möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass im Falle eines Vertragsabschlusses, bei nicht als provisionsfrei gekennzeichneten Objekten eine laufzeitabhängige Provision zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sie als Auftraggeber fällig wird. Die Höhe der Provision können Sie unter www.dgi-koeln.de einsehen.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass seit dem 01. Mai 2014 die zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung ihre Gültigkeit erlangt hat. Nach den Paragraphen 16 und 16a EnEV sind die Vermieter/Verkäufer bei der Vermarktung von Immobilien dazu verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie auszuhändigen und die energetischen Kennwerte mit in die Inserate aufzunehmen. Bei all unseren inserierten Immobilien haben wir nachweislich darauf aufmerksam gemacht. Sollten die erforderlichen Kennzahlen nicht angegeben sein, liegt uns noch kein Energieausweise vor.